Häufige gestellte Fragen

Übersicht

Anfahrt:

Ausführliche Anfahrtsbeschreibung zum Netzbetrieb / Netzwirtschaft?

Bauvorhaben und Anschlüsse:

Technische Mindestanforderungen
Wie erhalte ich einen Hausanschluss für Gas, Wasser, Strom oder Wärme?
Wie erhalte ich Baustromzähler?
Wo erhalte ich Auskunft über die Lage der Versorgungsleitungen?
Wie kann ich auf einen anderen Stromzählertyp umstellen?
Wie lasse ich elektrische Versorgungsanlagen trennen oder zusammenlegen?
Was ist bei einer Wärmepumpe zu beachten?

Installation/ Wechsel eines Zählers:

Wie erhalte ich einen Stromzähler?
Wie kann ich einen gebrauchten Zähler kaufen?
Was ist bei der Umstellung eines Freileitungsanschlusses auf Kabelanschluss zu beachten?

Photovoltaik und Windkraft:

Wie kann ich eine Photovoltaikanlage oder eine Windkraftanlage errichten lassen?

Verträge, Datenänderungen, Zählerstände:

Wie erhalte ich einen Anschluss- oder Anschlussnutzungsertrag?
Wie kann ich Umzüge (Aus- bzw. Einzüge) melden?
Wie kann ich Termine zur Ablesung oder zum Wechsel eines Zählers vereinbaren?
Wie kann ich meine Zählerstände übermitteln?
Wie erhalte ich Informationen zu Zählerständen bzw. Lastgangdaten?

Wie übermitteln wir Zählerstände an den Lieferanten?
Wo erhalten wir historische oder aktuelle Lastgangdaten?
Wie oft werden die Zähler gewechselt?
Wie regelt sich ein durch Störungen verursachter Schaden?

Störungen:

Was mache ich bei einem Stromausfall?
Wie kann ich defekte Straßenleuchten melden?

Fragen zu Verträgen und Rechnungen:

Info Netznutzungsvertrag
Info Lieferantenrahmenvertrag

Info Elektrofirmen

Wo erhalte ich eine Liste der konzessionierten Installateure?

Nützliche Links

Wo finde ich noch weitere Links zu allen technischen Fragen zum Thema "Erneuerbare Energien"?

Glossar

Wo finde ich weitere Erläuterungen zum Thema Energiemarkt?

Bauvorhaben und Anschlüsse:

Technische Mindestanforderungen

Technische Mindestanforderungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an das Netz der Alliander Netz Heinsberg AG.

Um die technische Sicherheit des Verteilnetzes der Alliander Netz Heinsberg AG zu wahren sind Anschlüsse an das Netz der Alliander Netz Heinsberg AG nur unter Einhaltung von technischen Mindestanforderungen zulässig. Diese technischen Mindestanforderungen richten sich insbesondere nach den folgenden Regelwerken:

  • DIN VDE 0101 für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen über 1kV (3,4,5)
  • DIN EN 50110 für den Betrieb von elektrischen Anlagen (3,4,5)
  • Transmission Code 2003 (1)
  • Metering Code (1)
  • Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen (2,4)
  • Allgemeine und technische Regelungen für die Anschlussnutzung eines Entnahmepunktes mit Lastgangmessung (AtR Anschlussnutzung); einsehbar unter... (Link zum dem Dokument auf netz-heinsberg.de)

1) Erhältlich über den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW / http://www.bdew.de/ )
2) Erhältlich über den VWEW Energieverlag (VWEW / http://www.vwew.de/ )
3) Erhältlich über den Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE / http://www.vde.de/ )
4) Kostenpflichtig
5) Enthält Verweise auf weitere zu beachtende Normen

Im Einzelfall kann es erforderlich werden, zusätzliche, über die oben genannten Regelungen hinausgehende individuelle Anforderungen an den Kundenanschluss zu stellen. Dies hängt von evtl. kundenspezifischen Besonderheiten der Anschlusssituation ab. Entsprechende Regelungen werden individuell bilateral im Netzanschlussvertrag geregelt.

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Wie erhalte ich einen Hausanschluss für Strom?

  • Zunächst beantragen Sie (Grundstückseigentümer / Bauherr) den Hausanschluss.
    Den entsprechenden Antrag auf einen Neuanschluss oder eine Änderung finden Sie hier. Weitere Infos dazu finden Sie hier  
  • Wir überprüfen die Anschlussmöglichkeiten für Ihren Stromanschlüsse und erarbeiten Ihnen einen Kostenvoranschlag.
  • Eine Kostenübersicht für einen Standardhausanschluss finden Sie hier.
  • Nach den erfolgten Formalitäten setzen Sie sich bitte rechtzeitig (ca. 1 - 2 Wochen vor Ihrem geplanten Verlegetermin) mit uns in Verbindung.
  • Bei einem gemeinsamen Ortstermin werden dann die Details mit dem Bauherrn / Tiefbauer durchgesprochen und der Verlegetermin vereinbart.
  • Um Kosten zu sparen kann der Kunde die erforderlichen Erdarbeiten für den Stromanschluss auf dem privaten Grundstück bauseitig (in Eigenleistung) erbringen. Sollen die Erdarbeiter durch uns durchgeführt werden, werden wir die Kosten entsprechend der Kostenaufstellung in Rechnung stellen.
  • Erdarbeiten, die im öffentlichen Bereich durchzuführen sind (Gehweg, Straße), müssen beim Amt für öffentliche Ordnung von einer konzessionierten Tiefbaufirma beantragt werden.

Weitere Informationen

zu Stromhausanschlüssen und Antragsformularen erhalten Sie in der Abteilung Netzbetrieb unter der Rufnummer 02452 / 15-2518 ( R. Schlebusch)

 

Wie erhalte ich Baustromzähler?

  • Baustromzähler können nur durch konzessionierte Elektroinstallateure beantragt werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
  • Voraussetzung hierfür sind Baustromkästen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, sowie eine genaue Angabe der Leistungsaufnahme von Kränen und Geräten mit einer hohen Leistungsaufnahme.
  • Nach dem Eingang des Antrags wird ein Termin zwischen dem Versorger und der Elektro-Installationsfirma vereinbart. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter folgenden Rufnummern:

Herr Fuchs     02452 / 15-2567    
Herr Hecke     02452 / 15-2510

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Wo erhalte ich Auskunft über die Lage der Versorgungsleitungen?

  • Das gesamte Versorgungsnetz für Gas-, Wasser-, Strom- und Fernwärmeleitungen ist dokumentiert und kann auf Anfrage eingesehen werden.
  • Sind Erdarbeiten im Versorgungsgebiet geplant, müssen vor Beginn der Arbeiten Planauskünfte eingeholt werden
  • Das Auffinden von Leitungen bzw. Leitungsfreilegungen sind uns zur Sichtkontrolle zu melden.
  • Auskünfte über das Leitungsnetz Heinsberg erhalten Sie unter der Rufnummer 02452 / 15-2518 (Herr Schlebusch)

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Wie kann ich auf einen anderen Stromzählertyp umstellen?

Umstellung von Wechselstrom auf Drehstrom bzw. Setzen eines Zählers für höhere Anschlusswerte.

  • Beauftragen Sie eine Firma mit der Überprüfung bzw. Umrüstung Ihrer elektrischen Anlagen.
  • Die Installationsfirma reicht bei uns einen vom Antragsteller unterschriebenen Antrag auf Installation eines anderen Zählertyps ggf. auch auf Verstärken des vorhandenen Hausanschlusses ein.

Veränderung der Messeinrichtungen bei anderer Bedarfsart.

  • Aufgrund geänderter Verbrauchsgewohnheiten, z. B. hoher Strombedarf in der Nacht, könnte eine Umstellung auf einen Zweitarifzähler sinnvoll sein. Ihr Stromlieferant wird Sie sicher gerne, unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Verbrauchsdaten, beraten.
  • Anhand der Auswertungen wird der neue Zählertyp für Sie ermittelt, welcher von Ihrem Stromlieferanten bei der Alliander Netz Heinsberg AG beantragt wird.
  • Um den Tausch des Zählertyps vor Ort durchführen zu können, muss die Anlage ggf. durch eine konzessionierte Elektro-Installationsfirma geändert werden. 

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Wie lasse ich elektrische Versorgungsanlagen trennen oder zusammenlegen?

  • Versorgungsanlagen können ausschließlich durch konzessionierte Elektroinstallateure zusammengelegt bzw. getrennt werden.
  • Bei der Trennung der Anlagen stellt Ihr Elektroinstallateur einen vom Antragsteller unterschriebenen Antrag an uns und vereinbart einen Termin zur Montage des Zählers sowie für die Inbetriebnahme der Anlage.
  • Bei einer Zusammenlegung Ihrer Anlagen demontiert Ihr Elektroinstallateur den nicht mehr benötigten Zähler und zeigt nach der Fertigstellung den Vorgang mit einer schriftlichen Meldung uns an.

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Was ist bei Wärmepumpen zu beachten?

  • Genehmigung von Neuanlagen
    Wärmepumpenanlagen gehören zur der Gruppe der Elektrowärmegeräte und sind zur Sicherung der allgemeinen Stromversorgung genehmigungspflichtig. Das Anschlussgesuch senden Sie bitte, unter Angabe der Anschlussleistung und einem technischen Datenblatt der geplanten Anlage an:

    Alliander Netz Heinsberg AG
    - Netzbetrieb -
    Boos- Fremery-Str. 62
    52525 Heinsberg
  • Steuerung / Messplatz
    Wärmepumpenanlagen sind über eine von der Alliander Netz Heinsberg AG zugelassene Steuerung zur Unterbrechung des Strombezuges anzuschließen. Der gesonderte Zählerplatz sowie der plombierbare Bereich und die Steuerung (zur Unterbrechung des Strombezuges) sind durch den Kunden bereitzustellen.
  • Unterbrechung- / Sperrzeiten für Wärmepumpenanlagen
    Für Wärmepumpen sind täglich innerhalb von 24 Stunden, Sperrzeiten von insgesamt sechs Stunden vorzusehen. Die maximale Sperrzeit je Unterbrechung beträgt höchstens zwei aufeinanderfolgende Stunden. Während der Unterbrechung darf der Raumwärmebedarf nur durch eine nichtelektrische Heizung gedeckt werden.
  • Stromtarif 
    Für Wärmepumpen die über eine gesondert Messung und über eine Vorrichtung zur Abschaltung verfügen bieten Stromlieferanten oder Grundversorger in Regel gesonderte Tarife an.

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Installation/ Wechsel eines Zählers:

Wie erhalte ich einen Stromzähler?

  • Stromzähler werden von Elektro-Installationsfirmen beantragt 
  • Die Antragsformulare bedürfen der Unterschrift des Antragstellers (Kunde / Hauseigentümer).
  • Stromzähler können nur dann installiert werden, wenn die in Betrieb zu nehmende elektrische Anlage den geforderten Richtlinien (TAB, AVBEltV) entspricht.
  • Für die Montage des Zählers und die Inbetriebnahme der Anlage wird zwischen uns und dem Installateur ein Termin vereinbart.
  • Nähere Auskünfte erhalten Sie unter folgenden Rufnummern:

Herr Fuchs   02452 / 15-2567    
Herr Hecke  02452 / 15-2510

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Wie kann ich einen gebrauchten Zähler kaufen?

  • Auskünfte über gebrauchte Zähler erhalten Sie unter der Rufnummer 02452 / 15-2536 (Herr Bechholds)

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Was ist bei der Umstellung eines Freileitungsanschlusses auf Kabelanschluss zu beachten?

  • Die Alliander Netz Heinsberg AG ist bestrebt, im Laufe der Jahre schrittweise die Freileitungsnetze durch Erdkabelnetze zu ersetzen. Dazu versuchen wir, Freileitungen auf Kabelanschlussleitungen umzurüsten.
  • Nähere Auskünfte erhalten Sie unter folgenden Rufnummern:

Herr Fuchs   02452 / 15-2567    
Herr Hecke   02452 / 15-2510

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Photovoltaik und Windkraft:

Wie kann ich eine Photovoltaikanlage oder eine Windkraftanlage errichten lassen?

  • Photovoltaikanlagen bzw. Windkraftanlagen sind genehmigungspflichtige elektrische Anlagen, deren Errichtung bei uns beantragt werden muss.
  • Bitte senden Sie uns vorab das Formular Netzanfrage_EEG zu, damit eine Netzverträglichkeitsprüfung
    sowie die entsprechende Netzkapazität reserviert werden kann.
  • Zur Beantragung einer Photovoltaikanlage benötigt der Netzbetreiber folgende Unterlagen:
  • Kundendatenblatt PV
  • Kundendatenblatt Wind
  • Diese Anlagen können nur durch konzessionierte Elektroinstallateure beantragt bzw. montiert werden. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter folgenden Rufnummern:

Herr Fuchs    02452 / 15-2567    
Herr Hecke    02452 / 15-2510

  • Für Photovoltaikanlagen bzw. Windkraftanlagen kann auf Wunsch über die Einspeisung in das Netz ein Einspeisevertrag mit uns abgeschlossen werden
  • Die Vergütung erfolgt nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) 
  • Nähere Auskünfte bei Fragen zur Vergütung der Energieeinspeisung erhalten Sie unter folgender Rufnummer:

Herr Bischoff  02452 / 15-2545

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Verträge, Datenänderungen, Zählerstände:

Wie erhalte ich einen Anschluss- oder Anschlussnutzungsertrag?

  • Der Anschlussnutzungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Anschlussnutzer und dem Netzbetreiber und klärt die Daten der zu beliefernden Entnahmestelle. Der Anschlussnutzungsvertrag regelt nicht die Belieferung des Kunden mit Strom. Der Anschlussvertrag regelt die Konditionen der Energiebelieferung.  Sie schließen durch Entnahme aus dem Energienetz einen Vertrag mit uns, der beide Vertragstypen umfasst. Nähere Auskünfte erhalten Sie unter folgenden Rufnummern:

Herr Nießen  02452 / 15-2527
Herr Hennes   02452/15-2511

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Wie kann ich Umzüge (Aus- bzw. Einzüge) melden?

  • Anmeldungen können nur schriftlich, per Fax oder persönlich erfolgen und sollten spätestens 5 Arbeitstage vorher bzw. - falls möglich - vor der Abmeldung des Vormieters bei der Alliander Netz Heinsberg AG eingehen. Für eine zügige Bearbeitung benötigen wir folgende Angaben:
  • Straße und Hausnummer der Abnahmestelle 
  • Wohnungsbezeichnung, Name des Vormieters oder Zählernummer 
  • Termin für die Freigabe des Stromzählers 
  • Ihren vollständigen Namen 
  • Ihre Unterschrift
  • Nähere Auskünfte erhalten Sie unter folgender Rufnummer:

Kundenkontaktcenter 0 18 05/15 44 00

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Wie kann ich Termine zur Ablesung oder zum Wechsel eines Zählers vereinbaren?

  • Die Jahresablesung erfolgt über die Ablesekarte.
  • Eine zusätzliche, durch den Netzkunden beauftragte Ablesung ist kostenpflichtig. Die Preise entnehmen Sie bitte den aktuellen Preisblättern>.
  • Termine zur Ablesung Ihres Zählers oder zum Wechsel eines Zählers können schriftlich, per Fax, persönlich oder telefonisch erfolgen. Für eine zügige Bearbeitung benötigen wir folgende Angaben:
  • Straße und Hausnummer der Abnahmestelle 
  • Wohnungsbezeichnung, Name des Vormieters oder Zählernummer 
  • Ihre Telefonnummer zur Terminabsprache.

Unsere Mitarbeiter werden sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen

  • Nähere Auskünfte erhalten Sie unter folgenden Rufnummern:

Team Außendienst  02452 / 15-2564

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Wie kann ich meine Zählerstände übermitteln? Wie erhalte ich Informationen zu Zählerständen bzw. Lastgangdaten?

  • Ihre Zählerstände können Sie uns, telefonisch unter der Rufnummer 0800-1544000 (kostenfrei) übermitteln.
  • Des Weiteren bieten wir Ihnen die Möglichkeit die Zählerstände online zu übermitteln.
    Link zur Online-Ablesung>
  • Fragen zur aktuellen oder historischen Lastgangdaten erhalten Sie unter folgenden Rufnummern:

Herr Bechholds  02452 / 15-2536
Herr Müller         02452 / 15-2528

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Wie übermitteln wir Zählerstände an den Lieferanten?

  • Die Übermittlung von Zählerständen durch den Netzbetreiber erfolgt elektronisch mittels des Dateiformats MSCONS 2.1c.  Infos dazu finden Sie hier, bzw. hier.
  • Nähere Informationen erhalten Sie über den Ansprechpartner:

Herr Müller  02452 / 15-2528

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Wo erhalten wir historische oder aktuelle Lastgangdaten?

  • Die Bereitstellung von Lastgangdaten erfolgt nach Beantragung der Datenübermittlung.
  • Im Fall historischer Daten benötigen wir die Vorlage einer Vollmacht des Endkunden 
  • Nähere Informationen erhalten Sie über den Ansprechpartner

Herr Müller 02452 / 15-2528

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Wie oft werden die Zähler gewechselt?

  • Mechanische Zähler: alle 16 Jahre (durch Stichprobenprüfung kann die Beglaubigungszeit um fünf Jahre verlängert werden)
  • Wandlerzähler: alle 12 Jahre
  • Elektronische Zähler: alle 8 Jahre
  • Weitere Informationen zu Eichung und Messung eines Zählers erhalten Sie in der Abteilung Netzbetrieb:

Herr Bechholds  02452 / 15-2536

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Wie regelt sich ein durch Störungen verursachter Schaden?

  • Auskünfte bei Fragen zu Ansprüchen aus Störungen oder Informationen zu Meldungen von Versicherungsschäden erhalten Sie bei

Herrn Fehler  02452 / 15-2308

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Störungen

Was mache ich bei Stromausfall?

  • Versuchen Sie zuerst festzustellen, ob der Stromausfall auf Ihre Anlage begrenzt ist. Funktionieren Elektrogeräte in einzelnen Räumen, funktioniert das Treppenhauslicht in Mehrfamilienhäusern?
  • Kontrollieren Sie, ob eine Sicherung in Ihrem Verteilerschrank oder im Zählerschrank ausgelöst hat.
  • Wenn Sie keine Ursache finden können, informieren Sie bitte unseren Entstördienst.Geben Sie bitte genau an, wo und seit wann die Versorgung fehlt.
  • Bitte geben Sie auch an, ob im gesamten Gebäude die komplette Versorgung oder nur Teilbereiche ohne Strom sind.
  • Entstördienst Telefon: 0800-1544110

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Wie kann ich defekte Straßenleuchten melden?

  • Für unseren Außendienst ist es sehr hilfreich, wenn Sie uns genaue Ortsangaben wie z.B. Straßenname und Hausnummer bzw. die Leuchtennummer nennen können, und ob es sich um eine gas- oder elektrisch betriebene Leuchte handelt.
  • Bedingt durch Wartungsarbeiten besteht auch die Möglichkeit, dass ganze Straßenzüge mit elektrischen Leuchten tagsüber eingeschaltet sind. Hierbei handelt es sich nicht um einen Defekt.
  • Die Abteilung Anlagentechnik und Straßenbeleuchtung können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0800-1544110 (Störungsstelle) informieren.

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Fragen zu Verträgen und Rechnungen:

Netznutzungsvertrag

  • Der Netznutzungsvertrag wird zwischen einem Netznutzer, der einen reinen Stromlieferungsvertrag (ohne Regelung der Netznutzung) vereinbart hat, und dem Grundversorger abgeschlossen.
  • Einen Mustervertrag haben wir hier bereitgestellt.
  • Fragen zur Netznutzungsrechnung beantwortet Ihnen Ihr Ansprechpartner

Herr Priessner  Tel 02452 / 15-3704

  • Die An- oder Abmeldung der Netznutzung erfolgt durch Datenübermittlung gemäß GPKE vom 25.01.2007.
    Unsere Ansprechpartner gem. GPKE finden Sie hier.  
  • Nähere Informationen erhalten Sie von

Frau Pereira   Tel  02452 / 15-2244.

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Lieferantenrahmenvertrag

  • Der Lieferantenrahmenvertrag gemäß § 25 StromNZV wird zwischen dem Stromlieferanten und der Alliander Netz Heinsberg AG abgeschlossen. Er regelt die Kundenzuordnung, die Abwicklung des Netzzugangs und die Netznutzung bei "All-inclusive-Stromlieferverträgen".
  • Den Lieferrahmenvertrag haben wir hier bereitgestellt.
  • Fragen zu Lieferrahmverträgen beantwortet Ihnen Ihr Ansprechpartner

Herr Bechholds 02452 / 15-2260

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Elektrofirmen:

  • Eine Liste der konzessionierten Elektroinstallateure im Netzgebiet Heinsberg finden Sie hier
  • Das Antragsformular zur Aufnahme in das Elektroinstallateurverzeichnis finden Sie im Downloadcenter.

Baupläne/Technische Anforderungen

  • Die technischen Anschlussbestimmungen (TAB aktuelle Fassung) regeln im (Niederspannungs-) Netzgebiet die technischen Anforderungen elektrischer Anlagen. Sie legen die Verantwortungsbereiche und Handlungspflichten von Netzbetreiber, Planer (Bauherr, Errichter) und Energieabnehmer (Anschlussnehmer) fest. Infos dazu finden Sie hier
    und hier.

Wie erfolgt die Eintragung in das Installateurverzeichnis?

  • Als Verteilungsnetzbetreiber führen wir das Verzeichnis für zugelassene Elektroinstallateure, die Anlagen im Anschluss an unser Verteilungsnetz errichten, erweitern, ändern und unterhalten dürfen.
    Für die Eintragung als Haupt-, Neben- oder Hilfsbetrieb benötigen Sie den Sachkundenachweis sowie eine gültige Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer und eine Gewerbeanmeldung der ausstellenden Behörde. Bitte beachten Sie auch das Antragsformular, dass Sie hier finden.

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Nützliche Links:

Glossar:

  • Eine Übersicht mit Erläuterungen rund um den Energiemarkt finden Sie hier.

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