Einspeisung

Direktvermarktung nach § 33a EEG 2012

Anmeldung zur Direktvermarktung nach § 33a EEG 2012 

Gemäß der Novellierung des Erneuerbare - Energien - Gesetzes (EEG), welche zum 01. Januar 2012
in Kraft tritt, gibt es neue Formen der Direktvermarktung für Anlagenbetreiber /-innen.

  • Direktvermarktung zum Zwecke der Inanspruchnahme der Marktprämie (§ 33b, Nr. 1)
  • Direktvermarktung zum Zwecke der Verringerung der EEG-Umlage durch ein
    Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) nach§ 39  (§ 33b, Nr. 2)
  • Sonstige Direkvermarktung (§ 33b, Nr. 3) mit Auszahlung der vermiedenen Netznutzungsentgelte
    an den Anlagenbetreiber

Um eine fristgerechte Anmeldung gewährleisten zu können, ist der Wechsel in die Direktvermarktung nach dem EEG 2012 spätestens vor Beginn des jeweils vorangegangenen Kalendermonats bei dem Netzbetreiber anzuzeigen.

Damit Ihre Anfrage möglichst schnell bearbeitet werden kann, bitten wir Sie, das unten stehende Anmeldeformular herunterzuladen, elektronisch auszufüllen und dies per E-mail zusammen mit dem Kommunikationsdatenblatt und der Zuordnungsermächtigung des Lieferanten an die angegebene Adresse zu verschicken. Zusätzlich bitten wir um Zusendung der unterschriebenen Originale per Post.

Soll der produzierte Strom anteilig von mehreren Lieferanten aufgenommen werden, bitten wir Sie alle Lieferanten aufzuführen sowie um Zusendung der jeweiligen Zuordnungsermächtigungen und Kontaktdatenblätter.

Bitte beachten Sie, dass auch bei bereits bestehender Direktvermarktung eine Änderung der Direktvermarkungsform, eine Änderung der prozentualen Anteile oder bei einem Wechsel zurück in die EEG-Vergütung dies vor Beginn des vorangegangenen Monats anhand des ausgefüllten Formulars gemeldet werden muss.

Anmeldeformular>