Einspeisung

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist in seiner Ursprungsform am 01.04.2002 in Kraft getreten. Die aktuelle Version des EEG ist seit 01.01.2012 rechtskräftig.

Gesetzeszweck ist eine nachhaltige Energieversorgung im Interesse von Klima-, Natur- und Umweltschutz, um eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf mindestens 35 % bis 2020 zu erreichen.

Das EEG verpflichtet uns als Netzbetreiber zur Abnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien und diesen entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu vergüten.

Das EEG gilt für Anlagen zur Produktion von Elektrizität aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Klärgas, Grubengas oder aus Biomasse.

Die aktuelle Version des Erneuerbaren-Energien-Gesetz steht Ihnen hier als Download  zur Verfügung.

Die Betreiber von Biomasseanlagen sind nach §14a EEG verpflichtet, bis zum 28.Februar eines Jahres die für die Endabrechung des Vorjahres erforderlichen Daten dem Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen. Hierfür steht folgendes Formular zur Verfügung:

Konformitätserklärung für Biomasse nach EEG