Einspeisung

EEG-Einspeisemanagement 

EEG-Einspeisemanagement 

Gem. § 6 des EEG 2012 "Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien" sind Anlagenbetreiberinnen
und -betreiber verpflichtet, folgende Bedingungen zur Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung zu erfüllen:

EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 100 kW:

a) Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung und
b) Einrichtung zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung 

PV-Anlagen von 30 kW bis 100 kW:

a) technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung

PV-Anlagen bis einschließlich 30 kW: 

a) technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung, oder 
b) Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 70% der
    installierten Leistung

Die Pflicht zur Installation der Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Eiinspeiseleistung sowie zur Übernahme der damit verbunden Kosten trifft den Anlagenbetreiber. 

Gem. § 17 Abs. 1 EEG besteht kein Anspruch auf Vergütung, solange eine Anlagenbetreiberin oder ein
Anlagenbetreiber die Verpflichtung nicht erfüllt.

Die " Technischen Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach § 6 Nr. 1
des erneuerbare-Energien-Gesetzes stehen Ihnen als Download zur Verfügung.