Das neue KWK-G 2002, das am 01.04.2002 in Kraft getreten ist, löst das KWK-G 2000 ab und regelt die Abnahme und Vergütung von Kraft-Wärme-Kopplungsstrom (KWK-Strom) aus Kraftwerken mit KWK-Anlagen auf Basis von Steinkohle, Braunkohle, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen sowie Zuschläge für den Neubau und den Ausbau von Wärmenetzen, sofern die KWK-Anlagen und die Wärmenetze im Geltungsbereich dieses Gesetzes liegen.
KWK-Strom, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet wird, fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.
Gesetzeszweck ist die Unterstützung des Abbaus von CO2-Emissionen, indem die Modernisierung und der Neubau von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie die Markteinführung der Brennstoffzelle im Interesse der Energieeinsparung gefördert werden.
Kraft-Wärme-Kopplung bedeutet, dass Kraftwerke nicht nur herkömmlichen Strom erzeugen, sondern zusätzlich die dabei entstehende Abwärme aus den heißen Abgasen und/oder Dampf genutzt wird, wodurch diese Anlagen über einen höheren Wirkungsgrad verfügen.
Die aktuelle Version des KWK-G 2002 steht Ihnen hier als Download zur Verfügung