Einspeisung

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Informationen zur Meldepflicht für Betreiber von Photovoltaikanlagen
Ab dem 1. Januar 2009 müssen Anlagenbetreiber der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung von Photovoltaikanlagen melden, die ab dem 1. Januar 2009 in Betrieb gehen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Verfahren zur Meldung von PV-Anlagen am 08. April 2011 umgestellt. Zur Meldung steht nur noch das PV-Meldeportal der Bundesentzagentur zur Verfügung. Die Übermittlung des nunmehr nicht mehr zur Verfügung gestellten Meldeformulars per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang ist nicht mehr möglich.

Zugang und Informationen zum PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur finden Sie auf der Internetpräsenz der BNetzA.

Link zum PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur

Das PV-Meldeportal kann nur von Anlagenbetreiberinnen und -betreibern, nicht aber von Dritten (Fachbetrieben, Dienstleistern etc.) genutzt werden, die PV-Anlagen im Auftrag für ihre Kunden melden wollen. Anlagenbetreiberinnen und -betreiber können jedoch bei Bedarf vorab mit ihrem Fachbetrieb die an die Bundesnetzagentur zu meldenden Daten klären.