Netznutzung

Einleitung
Seit der Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland 1998 kann jeder Kunde seinen Energielieferanten frei wählen. Der Stromtransport erfolgt wie bisher über das bestehende Stromverteilungsnetz.
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Ansprechpartner, GPKE Datenaustausch
Die Kontaktadressen Ihrer Ansprechpartner, sowie alle Informationen zum GPKE Datenaustausch finden Sie in diesem Bereich.
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Lieferantenrahmenvertrag
Den Lieferantenrahmenvertrag der Alliander Netz Heinsberg AG mitsamt Anhängen finden Sie in diesem Bereich.
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Netznutzungsvertrag
Den Netznutzungsvertrag der Alliander Netz Heinsberg AG mitsamt Anhängen finden Sie in diesem Bereich.
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Normlastprofile, Kundengruppen
Informationen zum angewendeten Lastprofilverfahren, sowie zu den verwendeten Normlastprofilen finden Sie in diesem Bereich.
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Ergebnisse der Differenzbilanzierung
An das Verteilnetz der Alliander Netz Heinsberg AG sind weniger als 100.000 Kunden angeschlossen.
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Preisblatt Jahresmehr- und Jahresmindermengen für die Gruppe der Standardlastprofile
Gemäß §13 (3) Strom-NZV berechnet der Netzbetreiber für Jahresmehr- und Jahresmindermengen auf Grundlage der monatlichen Markpreise einen einheitlichen Preis.
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Gesetzliche Rahmenbedingungen
EnWG, StromNEV, StromNVZ, Niederspannungsanschlussverordnung und weitere gesetzliche Rahmenbedingungen finden Sie in diesem Bereich.
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Im Falle, dass gegen die nach Netznutzungs-bzw. Lieferantenrahmenvertrag festgesetzten Entgelte im Rahmen von behördlichen oder gerichtlichen Verfahren Rechtsmittel eingelegt werden, bzw. sind derartige Verfahren bereits anhängig (z. B. durch den Netzbetreiber, vorgelagerten Netzbetreiber – hinsichtlich Ihrer Entgelte – oder Dritte) ist zwischen den Parteien abschließend das rechts- bzw. bestandskräftige Entgelt maßgeblich. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des genehmigten oder bestimmten ggf. vorläufigen Entgeltes. Dies kann dazu führen, das Entgelte für vorangegangene Zeiträume – ggf. nach Beendigung des Vertrages oder der Netznutzung für die jeweilige Entnahmestelle – nachgefordert oder zurückgezahlt werden müssen. Rück- oder Nachzahlungen werden jeweils mit dem für den jeweiligen Zeitraum maßgeblichen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst.

Sofern sich die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen ändern, die gesetzlich zwingend sind, insbesondere infolge neuer Rechtsverordnungen oder der weiteren Novellierung des Energiewirtschaftsrechts, wird Alliander die Verträge (z.B. zum Netzanschluss und Netzzugang) entsprechend anpassen und veröffentlichen.