Bis 100.000 Kunden
An das Verteilnetz der Alliander Netz Heinsberg AG sind weniger als 100.000 Kunden angeschlossen. Daher ist die Alliander Netz Heinsberg von der Verpflichtung gemäß § 12 Abs. 3 StromNZV, einen Differenzbilanzkreis zu führen, ausgenommen.
Ab 100.000 Kunden
Die Alliander Netz Heinsberg AG ist nach § 12 StromNZV gesetzlich zur Führung eines Differenzbilanzkreises verpflichtet. Durch Anwendung des erweiterten analytischen Verfahrens zur Belieferung von Kunden mit einem Jahresverbrauch < 100.000 kWh kommt es zu keiner Bewirtschaftung des Differenzbilanzkreises. Der Saldo des Differenzbilanzkreises ist daher null.