Seit der Liberalisierung des Strommarktes in Deutschland 1998 kann jeder Kunde seinen Energielieferanten frei wählen.
Der Stromtransport erfolgt wie bisher über das bestehende Stromverteilungsnetz.
Die entgeltpflichtige Nutzung des Stromverteilungsnetzes und sonstiger mit der Netznutzung im Zusammenhang stehender Entgelte rechnet in der Regel Ihr Stromlieferant mit uns ab.
Mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 13. Juli 2005 und der dazugehörigen Verordnungen wurden die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Netznutzungsentgelte und der Netzzugang neu geregelt.
Die Alliander Netz Heinsberg AG hat am 31. Oktober bei der Landesregulierungsbehörde Düsseldorf einen Antrag nach § 23a Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes auf Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang gestellt.
Die genehmigten aktuellen Netzentgelte sind Bestandteil des Lieferantenrahmenvertrages.