Der Netznutzungsvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und dem entsprechenden Netzbetreiber abgeschlossen. Im Falle eines all-inclusive-Vertrags zur Stromversorgung eines Kunden ist er bereits im oben genannten Lieferantenrahmenvertrag enthalten. Der Netznutzungsvertrag regelt die Netznutzung und die Inanspruchnahme damit zusammenhängender weiterer Dienstleistungen des Netzbetreibers.
Bei einem reinen Energielieferungsvertrag zwischen dem Stromlieferanten und dem Kunden, oder auch auf Wunsch des Kunden, wird der Vertrag auch direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Netzbetreiber abgeschlossen.